Umsatzsteuer 

20.08.2011

Wer über einen längeren Zeitraum hinweg häufiger Artikel bei Onlineauktionshäusern versteigert und damit Gewinne erzielt, handelt unternehmerisch und unterliegt unter Umständen der Umsatzsteuerpflicht. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.

 

Aktenzeichen 1 K 3016/08

 

 

 

Ihr Kouro - Team

 

 

 

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