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Lieferzeiten nach einem Kauf - bzw. Verkauf

Welche Lieferzeiten sind nach einem Kauf zulässig?


 

Welche Lieferzeiten gilt es nach einem erfolgreichen Verkauf einzuhalten?


 


 

Wer einen Artikel online kauft, erwartet in der Regel, dass dieser schnell bei ihm eintrifft. Sie können zwar nicht beeinflussen, wann ein Paket tatsächlich beim Käufer ankommt, aber Sie haben die Möglichkeit, die Erwartungen des Käufers hinsichtlich der Lieferzeit zu steuern. Teilen Sie Ihren Käufern mit, wann der Artikel verschickt werden wird, und sorgen Sie dafür, dass Sie den vorgegebenen Zeitraum auch einhalten.

Sie vermeiden dadurch beim Käufer eine negative Kauferfahrung, die ggf. unerfreuliche Auswirkungen für Sie haben kann:
- Niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen
- Negative und neutrale Bewertungen

Informieren Sie Ihre Käufer genauestens über Details zum Versand

Durch die richtige Angabe von Versanddetails in Ihrem Angebot können Sie von vornherein steuern, was Ihre Käufer erwarten. Dies hilft letztendlich, Missverständnisse zu unerwarteten Kosten oder in Bezug auf Ihre Bearbeitungszeit zu vermeiden.


Der Grundsatz von Kouro
Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).

Ausnahmen: Wann darf von diesem Grundsatz abgewichen werden?

Mit den untenstehenden Ausnahmen gehen wir auf die besonderen Bedürfnisse in bestimmten Kategorien ein, in denen z.B. ein Vorabverkauf von Waren und die damit verbundenen längere Lieferzeiten allgemein üblich sind.


In diesen Fällen darf der Verkäufer eine längere Lieferfrist vereinbaren:

Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- & Videospielen und Münzen (Vorbestellungen)

Bei Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- und Videospielen, Münzen und Tickets ist es möglich, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt des Angebots den Artikel noch nicht in seinem Besitz hat und daher dem Käufer nicht unverzüglich nach Vertragsschluss übereignen kann. Ein derartiger Vorabverkauf ist bei Kouro nur dann zulässig, wenn ein offizieller Erscheinungstermin bekannt ist.

Ein Verkäufer muss die folgenden Vorgaben für sein Angebot einhalten:

 

Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss geliefert werden. Bei manchen Artikeln sind auch Lieferzeiten von 45, 60 oder 90 Tagen möglich.

 


Der Verkäufer muss im Angebot deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen Artikel handelt, den er nicht unverzüglich nach Vertragsschluss ausliefern kann, aber spätestens 30 Tage danach liefern wird. Dieser Pflichthinweis muss eindeutig formuliert und gut sichtbar in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.


Für einen Vorabverkauf von Münzen muss dem Verkäufer eine schriftliche Lieferzusage des Münzemittenten vorliegen. Darauf muss der Verkäufer in der Artikelbeschreibung hinweisen.


Verschiebt sich der offizielle Erscheinungstermin eines Artikels während der Angebotszeit, muss dies in der Angebotsbeschreibung per Nachtrag bekannt gegeben werden.

 



Hinweis: Nach dem offiziellen Erscheinungstermin ist ein Vorabverkauf eines Artikels nicht mehr möglich. In diesem Fall muss der Verkäufer in der Lage sein, die Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu liefern.

Sonderanfertigungen sind bei Kouro nicht anzubieten, da sie meist spezielle Anfertigungskriterien erfüllen müssen, außerdem die Lieferzeit nicht abzusehen ist.



Welche Voraussetzungen muss ein Verkäufer erfüllen, damit er längere Lieferzeiten in Anspruch nehmen darf?

Ein Verkäufer muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit er längere Lieferzeiten in Anspruch nehmen darf:

 


Der Verkäufer ist Geprüftes Mitglied, dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um private oder gewerbliche Anbieter handelt.


länger als 365 Tage bei Kouro angemeldet und hat mehr als 180 Bewertungen, von denen mindestens 98 % positiv sind.

 



Verstoß gegen diese Grundsätze:

Ein Verstoß gegen unsere Grundsätze kann eine oder mehrere Konsequenzen nach sich ziehen:


1.Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
2.Einschränkung der Nutzung des Kouro-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich
3.Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom Kouro-Marktplatz.
4.Einbehalten von Kouro-Gebühren für gelöschte Angebote


 

 


Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei Kouro. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze genauestens prüfen.